Alle Kinder müssen nach den neuesten Coronaverordnungen zweimal pro Woche einen gültigen negativen Schnelltest vorweisen, sonst haben sie Zutrittsverbot. Die Eltern bringen ihre Kinder wieder über den Haupteingang in die jeweiligen Gruppenräume. Gültig sind alle Schnelltests von offiziellen Teststationen.
Wir beteiligen uns mit dem Projekt "Theater-AG" beim Spardaimpülsle. Bitte stimmen Sie für uns ab! Die Teilnahme ist noch bis zum 7. April möglich.
www.spardaimpülsle.de
Liebe LeiterInnen der Bruchsaler Kitas, liebe Eltern,
Anbei die Musterbescheinigung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Eltern bei Beantragung von Kinderkrankengeld - als Nachweis bei Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege, Schule.
Herzliche Grüße
Doris Hach
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Stadt Bruchsal
Amt für Familie und Soziales
Campus 1
76646 Bruchsal
Tel. +49 07251/ 79 452
Fax. +49 07251/ 79 353
Email: doris.hach@Bruchsal.de